1. Haben Bürger, Vermieter, Zweitwohnsitznehmer und Mitarbeiter im Tourismus auch die Möglichkeit kostenlos mit dem Linienbus zu fahren?
Alle Personen, die in der Region einen festen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und daher das VVT-Angebot (theoretisch) 365 Tage im Jahr nutzen können, sind nicht in der Mitnahmeregelung miteingeschlossen. Das gilt für alle Bürger und damit auch die Vermieter. Seit Juni 2019 liegen in jedem Infobüro VVT-Monatskarten auf, die sich jeder Besitzer einer BürgerCard, FreizeitwohnsitzCard oder StaffCard bis zu 10 Mal pro Jahr kostenlos ausleihen und damit in ganz Tirol mit den Öffis unterwegs sein kann! Dieses Angebot wird zu 100% vom Tourismusverband finanziert.
2. Ich habe kein Smartphone. Kann ich trotzdem kostenlos vom Bahnhof in die Region mit dem Bus fahren?
Ja, die Wilder Kaiser Gästekarte kann vorab auch per Email übermittelt und zu Hause ausgedruckt werden.
3. Mein Vermieter kann bzw. will mir die Wilder Kaiser Gästekarte nicht vorab per Email bzw. aufs Handy schicken. Was kann ich tun?
In dem Fall können Sie leider die kostenlose Anreise mit dem Linienbus nicht in Anspruch nehmen und müssen sich ein reguläres Ticket kaufen. Oder Sie nützen den Wilder Kaiser Bahnhofshuttle, der Sie um € 15 pro Person direkt in die Unterkunft bringt. Am Abreisetag können Sie mit der Gästekarte den Linienbus zum Abfahrtsbahnhof kostenlos nutzen.
4. Kann mir der Vermieter die Gästekarte vorab per Post schicken?
Es ist systemtechnisch leider nicht möglich, dass der Vermieter vor Check-in eine physische Gästekarte ausstellt.
5. Ich habe eine Gästekarte und möchte aus Ellmau, Going, Scheffau oder Söll einen Tagesausflug mit Bus und Bahn nach Innsbruck machen. Muss ich den Vollpreis bezahlen?
In dem Fall fahren Sie mit dem Bus bis Wörgl kostenlos und müssen nur ein Zugticket von Wörgl nach Innsbruck lösen (am Schalter, unter ticket.vvt.at oder beim Busfahrer).