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Naturschutzgebiet Wilder Kaiser

Der Wilde Kaiser
Der Wilde Kaiser

Bereits in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts gab es vereinzelte Stimmen von Naturliebhabern, darunter auch der „Kaiserpapst“ Franz Nieberl, die nach einem stärkeren Schutz des einzigartigen Naturraumes des Kaisergebirges verlangten. Primäres Ziel dieses Schutzes sollte es sein, eine Übererschließung des Kaisergebirges durch Seilbahnen und Straßen zu verhindern. In der damaligen Zeit waren solchen Überlegungen noch kein Erfolg beschieden.

1961 wurde dann nach einer Volksbefragung beschlossen, ein Naturschutzgebiet einzurichten, das am 19. April 1963 beschlossen wurde. Das Naturschutzgebiet, das sämtliche Gipfel des Wilden und des Zahmen Kaisers umfasst, hat eine Größe von 102 km² und liegt auf den Flächen der Gemeinden Kufstein, St. Johann in Tirol, Ebbs, Ellmau, Going, Kirchdorf, Scheffau und Walchsee und erstreckt sich von einer Höhe von 480m bis zu einer Höhe von 2.344m an der Ellmauer Halt.
Ellmauer Tor
Ellmauer Tor

Hintersteinersee
Hintersteinersee

Ackerlspitze
Ackerlspitze

Maukkante
Maukkante

Ellmauer Halt
Ellmauer Halt

Wiesberg, Sonneck
Wiesberg, Sonneck

Als einzige künstliche Aufstiegshilfe existiert im Naturschutzgebiet ein Sessellift zum Brenntenjoch, von Kufstein. Weitere Liftprojekte wurden nicht zuletzt wegen des Naturschutzgebietes nicht realisiert. Lange wurde auch der Bau einer Straße in das Kaisertal sehr kontrovers diskutiert. Das Kaisertal war bis 2006 das einzige bewohnte Tal in Österreich ohne Straßenanbindung. Am 19. Mai 2006 wurde mit dem Bau einer Straße von Ebbs aus begonnen. Hierbei wurde auch ein 830 m langer Tunnel gebaut. Der Durchstich der Tunnelröhre erfolgte am 10. März 2007. Somit wird auch das viel bewanderte Kaisertal für eine eingeschränkte Zahl von Personen (Bewohner, Nutzer) an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen.
 
Derzeit arbeitet das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz an der Neuverordnung des Schutzgebietes, das sich im Wesentlichen an die Grenzen das Gebietes aus 1963 halten soll. Es wird an die moderne Gesetzeslage angepasst.
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