Gastronomie

Aktuelle Situationen und Maßnahmen
in Zeiten des Coronavirus
#inechtnochschöner
Nach dem "harter Lockdown" sind mit Montag, 8. Februar erste Lockerungen in Kraft getreten. Dazu zählt unter anderem eine Öffnung des Handels, der Schulen und der körpernahen Dienstleistungen - alles unter strengen Auflagen.
Wer ab Freitag, 12. Februar, das Bundesland Tirol verlässt, muss einen negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) vorweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Diese Maßnahme gilt befristet für 10 Tage in Nordtirol, Osttirol ist von der Regelung ausgenommen.
Bis 6. März gilt außerdem ein Einreiseverbot von Tirol nach Deutschland. Für "systemrelevante" Pendler*innen soll die Einreise weiterhin möglich sein, sie müssen in den kommenden Tagen ihren Arbeitsvertrag mitführen und an der Grenze vorzeigen. Für berufliche Pendler*innen ist es wieder möglich, das kleine und das große deutsche Eck zu passieren.
Einreisende nach Österreich sind dazu verpflichtet, sich vorab online zu registrieren, das gilt auch für Pendler*innen. Zudem müssen sie ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis mitführen, das nicht älter als sieben Tage ist. Jene Pendler, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren. Verpflichtend ist die Registrierung ab 10. Februar, ab 7. Februar ist sie möglich.
Einreisende aus Risikogebieten müssen darüber hinaus seit 19. Dezember zehn Tage in Quarantäne, ab dem 5. Tag kann man sich auf eigene Kosten "freitesten". Die Regelung soll bis 31. März gelten.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nun nicht mehr durchgehend, sondern nur in den Nachtstunden von 20.00 bis 06.00 Uhr. Den eigenen privaten Wohnbereich darf man in dieser Zeit nur aus bestimmten Gründen verlassen. Dazu zählen Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, anderen Menschen zu helfen und sie zu pflegen sowie für Bewegung an der frischen Luft.
Im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Auch bei Dienstleistern und anderen Handelszweigen, die am 8. Februar wieder öffnen durften, muss verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden. Generell gilt: Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen war, ist jetzt eine FFP2-Maske verpflichtend.
Ab Freitag, 12. Februar ist eine Ausreise aus Tirol nur noch mit einem gültigen negativen CoV-Test (Antigen oder PCR) möglich. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Diese Maßnahme gilt laut Bund befristet für zehn Tage. Osttirol und auch Kinder unter 10 sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testpflicht bei der Ausreise aus Tirol gilt auch bei der reinen Durchreise durch das Bundesland. Tiroler*innen, die sich testen lassen wollen, finden hier alle Infos.
Der vielzitierte "Babyelefant" wird erwachsen - oder kommt zumindest in die Pubertät: Ab sofort gilt ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Menschen.
Die Bewirtung von Gästen in Gastronomiebetrieben bleibt auch weiterhin untersagt, ausgenommen hiervon sind Kantinen in Betrieben, Schulen und Krankenhäusern. Abholung und Lieferung von Speisen und Getränken ist weiterhin erlaubt! Offen bleiben auch Hotelrestaurants für (Geschäfts-)Reisende dieses Beherbergungsbetriebs (bis maximal 20 Uhr). Die Gastronomie soll frühestens im März wieder öffnen dürfen.
Ausgenommen sind Übernachtungen aus beruflichen Zwecken und im Zuge einer Ausbildung. Zimmer/Appartements können zudem als Wohnmöglichkeiten vermietet werden, der touristische Zweck ist jedenfalls untersagt. Beherbergungsbetriebe sollen frühestens im März wieder öffnen dürfen.
Outdoor-Sportstätten für jene Sportarten, bei deren Ausübung es zu keinem Körperkontakt kommt, dürfen öffnen. Somit sind etwa Eislaufen oder Langlaufen möglich.
Andere Outdoor-Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen. Dazu zählen auch die Skigebiete. Seither gibt es für geschlossene Bereiche eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent, FFP2-Masken müssen auch in geschlossenen Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend getragen werden, ebenso in Gondeln und Sesselliften mit Abdeckung.
Der Handel darf mit 8. Februar wieder öffnen - unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählt das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske und 20 Qudratmeter Platz pro Kund*in.
Daneben dürfen auch körpernahe Dienstleister*innen ab 8. Februar wieder öffnen. Dazu zählen etwa Friseur*innen und Masseur*innen. Allerdings: Kund*innen müssen einen neagtiven Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Geöffnet werden unter den gleichen Voraussetzungen wie der Handel Museen (dazu zählen auch Wanderausstellungen), Bibliotheken, Archive und Tiergärten. Das heißt, es gilt beim Besuch eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem müssen auch hier pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte. Ausnahmen gibt es nur für Sportveranstaltungen, aber ohne Publikum. Auch Theater und Oper bleiben weiterhin geschlossen.
Mit 15. Jänner ist die novellierte COVID-19-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Basis der Verordnung ist eine verpflichtende elektronische Registrierung („Pre-Travel-Clearance“) vor einer Einreise nach Österreich. Die Online Registrierung gilt für alle Personen, die nach Österreich einreisen. Die gesammelten Daten werden automatisch an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Zudem gilt eine Einreisebeschränkung, welche je nach Herkunftsland eine verpflichtende Quarantäne oder ein Einreiseverbot festlegt.
Das Jahr 2020 erfordert besondere Maßnahmen, die auch im Winter beim Skifahren notwendig sind, um Ihnen ein sicheres Skivergnügen zu ermöglichen. Die Skiwelt Wilder Kaiser - Brixental hat aus diesem Grund ein Sicherheitskonzept geschnürt. Zudem gilt auch im Winter: Eigenverantwortung und ein respektvolles Miteinander sind die besten Voraussetzungen für Ihren Winterurlaub.
Bitte beachten: Seit dem 15. Februar 2021 ist das Betreten und Benützen der Skipisten ausschließlich
mit einem negativen Covid-Test , der nicht älter als 48h ist, gestattet. (PCR oder Antigen)
Weitere InfosIn welchen Liften eine FFP2 Maske getragen werden muss können Sie im Liftstatus nachlesen.
FFP2-Masken können direkt an allen SkiWelt Kassen zum Selbstkostenpreis von € 2,00 erworben werden.
Ankunft im Hotel
Beim Essen gehen
Beim Wintersport
Im Skiverleih
In der Gastronomie
In der Unterkunft
Spa & Wellness
Welche Regeln in Österreich und somit auch bei einem Urlaub am Wilden Kaiser zu beachten sind, zeigen wir Ihnen hier auf einen Blick.
Die Region Wilder Kaiser fungierte von Anfang bis Ende Juni als eine von fünf Pilotregionen in ganz Österreich, in denen die MitarbeiterInnen der Beherbergungsbetriebe – vor allem jene, mit viel Gästekontakt wie etwa an der Rezeption oder im Service – einmal wöchentlich vorbeugend auf COVID-19 getestet werden. In der Region Wilder Kaiser wird natürlich auch weiterhin wöchentlich getestet.
Überall, wo Menschen in Innenräumen zusammen kommen, gilt eine Maskenpflicht. Im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Gondeln und abdeckbaren Sesselliften muss verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden. Wenn Dienstleistungen und weitere Handelszweige im Februar wieder öffnen dürfen, soll auch dort das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend sein.
Wenn Sie sich als Gast bereits vor der Heimreise testen lassen möchten, können Sie das im Rahmen der MitarbeiterInnen-Tests, die wöchentlich stattfinden, machen. (Nach vorheriger Anmeldung beim Vermieter!) Die Kosten betragen 85,- Euro. Das Testergebnis liegt innerhalb von 48 Stunden vor und wird aufs Smartphone geschickt.
Aktuell finden die Testungen unregelmäßig statt. In der Saison werden dann wieder mehrmals wöchentlich Testungen angeboten. Informieren Sie sich bei Bedarf gerne bei Ihrem Vermieter oder im Infobüro.
WICHTIG: Wer sich hier testen lassen will, muss sich vorab im Infobüro oder beim Vermieter zum Test anmelden!
Dr. Steinwender Lorenz | Ellmau | Alte Straße 6 | 0043 5358 2738 |
Dr. Barbara Kranebitter | Ellmau | Dorf 40 | 0043 5358 2228 |
Dr. med. Albrecht Moslehner | Going | Marchstraße | 0043 5358 43255 |
Dr. Muigg Markus | Going | Marchstraße 33 | 0043 5358 4066 |
Positiv auf Covid-19 getestete Personen in der Region Wilder Kaiser
Die aktuellen Fallzahlen für die Region Wilder Kaiser (Ellmau, Going, Scheffau und Söll)
können laufend aktualisiert am Dashboard der Tiroler Landesregierung
einegsehen werden.