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Die Corona Maßnahmen in Österreich wurden weitestgehend aufgehoben. Es erfolgen keine Kontrollen des Impf-, Test- oder Genesenenstatus mehr. Eine FFP2-Maske muss nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (z.B Krankenhäusern) getragen werden. Die Einreise ist ohne Einschränkungen möglich.
Die Einreise ist ohne Einschränkungen möglich. Sie brauchen keinen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis erbringen.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland gelten keine Einschränkungen mehr. Es muss kein 3G Nachweis erbracht werden.
Die FFP2-Maske ist für Kinder ab 14 Jahren verpflichtend. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder bis 6 Jahre sind komplett von der Maskenpflicht befreit.
Die Quarantäneverpflichtung ist für positiv auf COVID19 getestete Personen in Österreich gefallen und wurde durch "Verkehrsbeschränkungen" ersetzt.
Diese sogenannte COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung gilt für Personen, für die ein positives Corona-Testergebnis vorliegt. Grundsätzlich enden die Verkehrsbeschränkungen zehn Tage nach dem Zeitpunkt der Entnahme der Probe, die zum positiven Ergebnis führte. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich: Wer dann einen negativen PCR-Test oder einen CT-Wert über 30 hat, für den gelten keine Verkehrsbeschränkungen mehr.
Mit FFP2-Maske ist somit auch das Verlassen des eigenen Wohnraumes möglich. Erlaubt sind beispielsweise folgende Tätigkeiten:
Was tun bei Verdacht auf eine Corona Infektion?
Sie fühlen sich krank und befürchten an Covid-19 erkrankt zu sein oder haben einen positiven Test erhalten?
Alle Informationen zur weiteren Vorgehensweise finden Sie auf willkommen.tirol