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Die Corona Maßnahmen in Österreich wurden weitestgehend aufgehoben. Es erfolgen keine Kontrollen des Impf-, Test- oder Genesenenstatus mehr. Eine FFP2-Maske muss nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (z.B Krankenhäusern) getragen werden. Die Einreise ist seit 15. Mai 2022 ohne Einschränkungen möglich.
Die Einreise ist seit 15. Mai 2022 ohne Einschränkungen möglich. Sie brauchen keinen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen.
Seit 1. Juni 2022 gelten bei der Wiedereinreise nach Deutschland keine Einschränkungen mehr. Es muss kein 3G Nachweis mehr erbracht werden.
Die FFP2-Maske ist für Kinder ab 14 Jahren verpflichtend. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder bis 6 Jahre sind komplett von der Maskenpflicht befreit.
Ab 1. August fällt die Quarantäneverpflichtung für positiv auf COVID19 getestete Personen in Österreich und wird durch "Verkehrsbeschränkungen" ersetzt.
Diese sogenannte COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung gilt demnach für Personen, für die ein positives Corona-Testergebnis vorliegt. Grundsätzlich enden die Verkehrsbeschränkungen zehn Tage nach dem Zeitpunkt der Entnahme der Probe, die zum positiven Ergebnis führte. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich: Wer dann einen negativen PCR-Test oder einen CT-Wert über 30 hat, für den gelten keine Verkehrsbeschränkungen mehr.
Mit FFP2-Maske ist somit auch das Verlassen des eigenen Wohnraumes möglich. Erlaubt sind beispielsweise folgende Tätigkeiten:
- Arbeiten
- Besuch der Gastronomie
- Besuch von Verwandten oder Freunden
- Veranstaltungen
Was tun bei Verdacht auf eine Corona Infektion?
Sie fühlen sich krank und befürchten an Covid-19 erkrankt zu sein oder haben einen positiven Test erhalten?
Alle Informationen zur weiteren Vorgehensweise finden Sie auf willkommen.tirol