Gastronomie

Aktuelle Situationen und Maßnahmen
in Zeiten des Coronavirus
#inechtnochschöner
Seit dem 26. Dezember ist in ganz Österreich wieder ein "harter Lockdown" in Kraft. Dieser gilt bis zum 24. Jänner.
Die Seilbahnen dürfen ab 24. Dezember unter strengen Auflagen öffnen (zb. verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken in der Gondel) - das liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Skiwelt Wilder Kaiser - Brixental hat seit 25. Dezember geöffnet.
Einreisende aus Risikogebieten müssen ab 19. Dezember zehn Tage in Quarantäne, ab dem 5. Tag kann man sich auf eigene Kosten "freitesten". Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und PendlerInnen. Die Regelung soll bis 31. März gelten.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab 26. Dezember wieder ganztägig. Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nur aus bestimmten Gründen verlassen. Dazu zählen Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, anderen Menschen zu helfen und sie zu pflegen sowie für Bewegung an der frischen Luft.
Die Bewirtung von Gästen in Gastronomiebetrieben bleibt auch weiterhin untersagt, ausgenommen hiervon sind Kantinen in Betrieben, Schulen und Krankenhäusern. Abholung und Lieferung von Speisen und Getränken ist weiterhin erlaubt! Offen bleiben auch Hotelrestaurants für (Geschäfts-)Reisende dieses Beherbergungsbetriebs (bis maximal 20 Uhr). Die Gastronomie soll am 25. Jänner wieder öffnen dürfen.
Ausgenommen sind Übernachtungen aus beruflichen Zwecken und im Zuge einer Ausbildung. Zimmer/Appartements können zudem als Wohnmöglichkeiten vermietet werden, es ist lediglich der touristische Zweck untersagt. Ab 25. Jänner sollen Beherbergungsbetriebe wieder öffnen dürfen.
Outdoor-Sportstätten für jene Sportarten, bei deren Ausübung es zu keinem Körperkontakt kommt, dürfen öffnen. Somit sind etwa Eislaufen oder Langlaufen möglich.
Andere Outdoor-Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen. Dazu zählen auch die Skigebiete. Seilbahnen, Gondeln und andere Aufstiegshilfen dürfen bis zum 23. Dezember nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden. Danach gibt es für geschlossene Bereiche eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent, Schutzmasken müssen auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend getragen werden, in den Liften ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend.
Der Handel muss nach Weihnachten wieder schließen. Daneben müssen auch alle Dienstleister wieder schließen. Dazu zählen unter anderem Friseure und Masseure. Auch Shoppingcenter werden wieder geschlossen. Wie bereits in den beiden Lockdowns zuvor sollen nur Supermärkte, Banken, Apotheken und Post, etc. offen haben dürfen.
Veranstaltungen bleiben weiterhin beinahe komplett untersagt. Darunter fallen private Feiern außerhalb des privaten Wohnbereichs ebenso, wie kulturelle und sportliche Events. Theater, Opern und Kinos müssen ebenso geschlossen bleiben wie Schwimmbäder, Fitness- und Yogastudios. Ausgenommen sind „Sportveranstaltungen im Spitzensport“ – sie müssen allerdings ohne Publikum stattfinden. Für Begräbnisse und religiöse Veranstaltungen gibt es eine Ausnahme.
Ein plötzlicher Lockdown ist auf Grund der mittlerweile sehr guten Prognosemodelle grundsätzlich unwahrscheinlich. Sollte es doch der Fall sein, werden die vorbereiteten Notfallpläne aktiviert. Alle Gäste, die (vorzeitig) abreisen wollen, werden auf COVID-19 getestet und können anschließend nacheinander und geordnet die Heimreise antreten.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Grenzen zwischen Österreich und einem oder mehreren Nachbarländern plötzlich komplett geschlossen werden. Auch im zweiten österreichischen Lockdown im November wurden die Grenzen nicht geschlossen. Sollte das dennoch der Fall sein, haben alle deutschen Staatsbürger und Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland das Recht, jederzeit in ihre Heimat rückeinreisen zu dürfen.
Im Verdachtsfall werden Sie in einer unserer Screeningstraßen (tlw. kostenlos) auf COVID-19 getestet. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses (4-24h) bleiben Sie bitte in Ihrem Zimmer. Ist der COVID-19 Test negativ, kann die Selbstisolation aufgehoben werden.
Positiv getestete Personen müssen sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Die lokale Gesundheitsbehörde entscheidet von Fall zu Fall, ob eine Heimreise möglich ist. Sollten Sie die Quarantäne vor Ort (in der Unterkunft oder in einem Safe House) verbringen müssen oder wollen, werden Sie gut versorgt und Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Sollte die SkiWelt Wilder Kaiser-Brixental kurzfristig behördlich geschlossen werden, refundiert die Bergbahn die nicht genutzten Tage des Skipasses anteilig.
Am 15. Jänner tritt die novellierte COVID-19-Einreiseverordnung in Kraft. Basis der Verordnung ist eine verpflichtende elektronische Registrierung („Pre-Travel-Clearance“) vor einer Einreise nach Österreich. Die Online Registrierung gilt für alle Personen, die nach Österreich einreisen. Die gesammelten Daten werden automatisch an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Zudem gilt eine Einreisebeschränkung, welche je nach Herkunftsland eine verpflichtende Quarantäne oder ein Einreiseverbot festlegt.
Das Jahr 2020 erfordert besondere Maßnahmen, die auch im Winter beim Skifahren notwendig sind, um Ihnen ein sicheres Skivergnügen zu ermöglichen. Die Skiwelt Wilder Kaiser - Brixental hat aus diesem Grund ein Sicherheitskonzept geschnürt. Zudem gilt auch im Winter: Eigenverantwortung und ein respektvolles Miteinander sind die besten Voraussetzungen für Ihren Winterurlaub.
In welchen Liften eine FFP2 Maske getragen werden muss können Sie im Liftstatus nachlesen.
FFP2-Masken können direkt an allen SkiWelt Kassen zum Selbstkostenpreis von € 2,00 erworben werden.
Wilder Kaiser | Wir tun mehr - Skifahren
Ankunft im Hotel
Beim Essen gehen
Beim Wintersport
Im Skiverleih
In der Gastronomie
In der Unterkunft
Spa & Wellness
Welche Regeln in Österreich und somit auch bei einem Urlaub am Wilden Kaiser zu beachten sind, zeigen wir Ihnen hier auf einen Blick.
Die Region Wilder Kaiser fungierte von Anfang bis Ende Juni als eine von fünf Pilotregionen in ganz Österreich, in denen die MitarbeiterInnen der Beherbergungsbetriebe – vor allem jene, mit viel Gästekontakt wie etwa an der Rezeption oder im Service – einmal wöchentlich vorbeugend auf COVID-19 getestet werden. In der Region Wilder Kaiser wird natürlich auch weiterhin wöchentlich getestet.
Wenn Sie sich als Gast bereits vor der Heimreise testen lassen möchten, können Sie das im Rahmen der MitarbeiterInnen-Tests, die wöchentlich stattfinden, machen. (Nach vorheriger Anmeldung beim Vermieter!) Die Kosten betragen 85,- Euro. Das Testergebnis liegt innerhalb von 48 Stunden vor und wird aufs Smartphone geschickt.
Aktuell finden die Testungen unregelmäßig statt. In der Saison werden dann wieder mehrmals wöchentlich Testungen angeboten. Informieren Sie sich bei Bedarf gerne bei Ihrem Vermieter oder im Infobüro.
WICHTIG: Wer sich hier testen lassen will, muss sich vorab im Infobüro oder beim Vermieter zum Test anmelden!
Dr. Steinwender Lorenz | Ellmau | Alte Straße 6 | 0043 5358 2738 |
Dr. Barbara Kranebitter | Ellmau | Dorf 40 | 0043 5358 2228 |
Dr. med. Albrecht Moslehner | Going | Marchstraße | 0043 5358 43255 |
Dr. Muigg Markus | Going | Marchstraße 33 | 0043 5358 4066 |
Positiv auf Covid-19 getestete Personen in der Region Wilder Kaiser
Die aktuellen Fallzahlen für die Region Wilder Kaiser (Ellmau, Going, Scheffau und Söll)
können laufend aktualisiert am Dashboard der Tiroler Landesregierung
einegsehen werden.