Gastronomie

Bis Samstag, 24. April, gilt für das gesamte Bundesland Tirol eine Ausreisetestpflicht. Zudem gilt an an belebten, öffentlichen Plätzen in Kufstein FFP2-Maskenpflicht.
Einreisende nach Österreich sind dazu verpflichtet, sich vorab online zu registrieren, das gilt auch für Pendler*innen. Einreisende müssen zusätzlich zur Registrier- und Quarantänepflicht auch ein negatives CoV-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dieses bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 24 Stunden – ein Test nachzumachen.
Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Der Zeitpunkt der Abstrichnahme darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden zurückliegen, bei einem Antigen-Test nur 48 Stunden. Für Pendler*innen gilt, dass alle sieben Tage ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss – dies gilt sowohl für molekularbiologische als auch Antigen-Tests.
Bis Samstag, 24. April 2021 muss beim Verlassen von Nordtirol ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden. Der Test bzw. das entsprechende Testergebnis muss im Rahmen von Testungen durch die befugten Stellen erbracht werden. Dazu zählen die Testaktionen der Bundesländer (Anmeldung für Tirol unter www.tiroltestet.at), Apotheken (Anmeldung unter www.oesterreichtestet.at) und bei niedergealssenenen Ärzt*innen (Siehe Auflistung weiter unten für die Region Wilder Kaiser.)
Zum Zeitpunkt der Ausreise darf die erfolgte Probenahme des dem Testergebnis zugrundeliegenden Tests bei Antigen-Tests nicht mehr als 48 Stunden und bei PCR-Tests nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Eine mobile Teststation für Antigen-Schnelltests steht aktuell auf der Zufahrt zum Feuerwehr-Parkplatz in Ellmau bis auf weiteres täglich von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr bereit. Hier ist keine Anmeldung nötig, das Ergebnis erhält man kurz nach dem Test.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nun nicht mehr durchgehend, sondern nur in den Nachtstunden von 20.00 bis 06.00 Uhr. Den eigenen privaten Wohnbereich darf man in dieser Zeit nur aus bestimmten Gründen verlassen. Dazu zählen Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, anderen Menschen zu helfen und sie zu pflegen sowie für Bewegung an der frischen Luft.
Im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Auch bei Dienstleistern und anderen Handelszweigen, die am 8. Februar wieder öffnen durften, muss verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden. Generell gilt: Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen war, ist jetzt eine FFP2-Maske verpflichtend.
Der vielzitierte "Babyelefant" wird erwachsen - oder kommt zumindest in die Pubertät: Ab sofort gilt ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Menschen.
Gastronomie, Hotellerie und Beherbergung bleiben jedenfalls bis 25.4.2021 geschlossen, ein konkretes Datum für die Wiedereröffnung kann vorerst nicht bekannt gegeben werden. Am Freitgag, den 16. April hat die Österreichische Bundesregierung in einer Pressekonferenz angekündigt, in der kommenden Woche einen Fahrplan zur langsamen Öffnung von Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Sport - für vorraussichtlich Mitte Mai - verhandeln und präsentieren zu wollen.
Sobald konkrete Schritte und Daten feststehen, wird die Information natürlich hier zu finden sein.
Outdoor-Sportstätten für jene Sportarten, bei deren Ausübung es zu keinem Körperkontakt kommt, dürfen öffnen. Somit ist etwa Tennis im Freien oder Nutzung eines Fitness Parcours möglich.
Der Handel ist in Tirol geöffnet - unter strengen Auflagen. Dazu zählt das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske und 20 Qudratmeter Platz pro Kund*in.
Daneben haben auch körpernahe Dienstleister*innen geöffnet. Dazu zählen etwa Friseur*innen und Masseur*innen. Allerdings: Kund*innen müssen einen neagtiven Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Geöffnet werden unter den gleichen Voraussetzungen wie der Handel Museen (dazu zählen auch Wanderausstellungen), Bibliotheken, Archive und Tiergärten. Das heißt, es gilt beim Besuch eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem müssen auch hier pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte. Ausnahmen gibt es nur für Sportveranstaltungen, aber ohne Publikum. Auch Theater und Oper bleiben weiterhin geschlossen.
Das Testangebot in Tirol wurde in den vergangenen Monaten massiv ausgebaut und professionalisiert, jede*r Tiroler*in erreicht die nächste Teststation innerhalb von fünf Auto-Minuten. Dazu zählen die Testgelegenheiten des Landes Tirols (Anmeldung unter www.tiroltestet.at), Apotheken (Anmeldung unter www.oesterreichtestet.at) und bei niedergealssenenen Ärzt*innen (Siehe nachfolgende Auflistung für die Region Wilder Kaiser.)
Eine mobile Teststation für Antigen-Schnelltests steht aktuell auf der Zufahrt zum Feuerwehr-Parkplatz in Ellmau bis auf weiteres täglich von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr bereit. Hier ist keine Anmeldung nötig, das Ergebnis erhält man kurz nach dem Test.
Dr. Steinwender Lorenz | Ellmau | Alte Straße 6 | 0043 5358 2738 |
Dr. Barbara Kranebitter | Ellmau | Dorf 40 | 0043 5358 2228 |
Dr. med. Albrecht Moslehner | Going | Marchstraße | 0043 5358 43255 |
Dr. Muigg Markus | Going | Marchstraße 33 | 0043 5358 4066 |
Covid-19: Aktuelle Lage in Tirol
Alle Informationen zu den aktuellen Fallzahlen, 7-Tage-Inzidenz, Reisewarnungen und die Verkehrssituation in Tirol auf einen Blick.
Zur ÜbersichtPositiv auf Covid-19 getestete Personen in der Region Wilder Kaiser
Die aktuellen Fallzahlen für die Region Wilder Kaiser (Ellmau, Going, Scheffau und Söll) laufend aktualisiert am Dashboard der Tiroler Landesregierung.
DashboardDie Region Wilder Kaiser fungierte von Anfang bis Ende Juni 2020 als eine von fünf Pilotregionen in ganz Österreich, in denen die Mitarbeiter*innen der Beherbergungsbetriebe – vor allem jene, mit viel Gästekontakt wie etwa an der Rezeption oder im Service – einmal wöchentlich vorbeugend auf COVID-19 getestet werden. Die Erfahrungen, die seither gesammelt wurden, tragen zur konsequenten Weiterentwicklung von Test- und Präventions- und Sicherheitskonzepten in der Region Wilder Kaiser bei.
Überall, wo Menschen in Innenräumen zusammen kommen, gilt eine Maskenpflicht: Im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Gondeln und abdeckbaren Sesselliften, bei Dienstleistern, etc. muss verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden.