Winterreifenpflicht in Österreich

Winterreifenpflicht auf Österreichs Straßen
Winterreifenpflicht auf Österreichs Straßen
Winterreifen oder Schneeketten
Seit Jänner 2008 gilt für Kraftfahrer auf Österreichs Straßen eine Winterausrüstungspflicht.
Bei der Bestimmung handelt es sich um eine so genannte situative Winterausrüstungspflicht, die vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt.

Winterreifenpflicht
Pflicht besteht für Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Lässt man das Fahrzeug über den Winter generell stehen, so muss man ebenfalls keine Winterreifen aufziehen.

Winterreifen
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.

Kennzeichnung anerkannter Winterreifen
Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

Sommerreifen mit Schneeketten
Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.
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