Die Aufenthaltsabgabe ist eine gesetzliche Abgabe und im Tiroler Aufenthaltsabgabegestetz (LGBl. Nr 85/2003; § 3) geregelt.
Die Aufenthaltsabgabe (auch Kurtaxe oder Ortstaxe genannt) ermöglicht es dem Tourismusverband Infrastruktur, Veranstaltungen und Gästebetreuungsprogramme zu finanzieren.
In der Ferienregion Wilder Kaiser gelten folgende Aufenthaltsabgaben:
Ellmau
€ 2,00
pro Person/Nächtigung
Going
€ 1,50
pro Person/Nächtigung
Scheffau
€ 1,50
pro Person/Nächtigung
Söll
€ 2,00
pro Person/Nächtigung
Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden, sind nicht abgabepflichtig.