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Ortstaxe

Jetzt downloaden: Gästekarte - Aufenthaltsabgabe
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Die Aufenthaltsabgabe ist eine gesetzliche Abgabe und im Tiroler Aufenthaltsabgabegestetz (LGBl. Nr 85/2003; § 3) geregelt.

Die Aufenthaltsabgabe (auch Kurtaxe oder Ortstaxe genannt) ermöglicht es dem Tourismusverband Infrastruktur, Veranstaltungen und Gästebetreuungsprogramme zu finanzieren.

In der Ferienregion Wilder Kaiser gelten folgende Aufenthaltsabgaben:

Ellmau
€ 2,00 pro Person/Nächtigung
Going € 1,50 pro Person/Nächtigung
Scheffau € 1,50 pro Person/Nächtigung
Söll
€ 2,00 pro Person/Nächtigung

Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden, sind nicht abgabepflichtig.
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