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Anfahrtsskizze

Geschützte Planzen- und Tierwelt

Geflecktes Knabenkraut
Geflecktes Knabenkraut
Mit einer Größe von 102 km², einer Seehöhe von 480-2.344 m ist das Kaisergebirge, nach einer Volksbefragung 1961 mit viel Mühe am 29.4.1963 zum Naturschutz Kaisergebirge ernannt worden.
 
Sinn und Zweck des Naturschutzgebietes ist der Schutz von Pflanzen und Tieren, sowie die Pflege des Landschaftsbildes und der Ruhe. Jagd, Fischerei, land- und forstwirtschaftliche Nutzung, sowie Wildbach- und Lawinenverbauung werden weiterhin durchgeführt.
 
Neben forstlicher und touristischer Nutzung (wie die Erschließung durch Forstwege; lokale Erosion; Wege- und Steigebau) sind die Immission aus westlich und nördlich gelegten Industriegebieten, die verstärkte Schadstoffbelastung der Inntalautobahn, verstärkter Hausbrand und kalorische Kraftwerke für die Natur- und Umweltprobleme verantwortlich.
Mit dem Bemühen um ein ganzheitliches Erfassen des Naturschutzproblems gehören der Straßenbau, Seilbahnprojekte, Wege- und Steigebau im Naturschutzgebiet der Vergangenheit an.
 
Am Südhang des Wilden Kaisers befinden sich viele einzigartige, sehenswerte und auch schützenswerte Wald- und Moorgebiete. Ab Sommer 2007 entsteht in Zusammenarbeit mit den österreichischen Bundesforsten und den Orten Going am Wilden Kaiser und St. Johann in einem mehrjährigen Projekt ein einmaliges Naturerlebnis für Groß und Klein.
 
Rund um den Gasthof Römerhof und dem Hüttelmoos bestehen seit Jahren 9 verschieden große Moorlandschaften. Seit letztem Jahr werden nun diese teils renaturiert. Zwischen den schon bestehenden Forst- und Wanderwegen werden ab Frühjahr 2007 mit dem Bau von Verbindungswegen begonnen. Die Wege werden Kinderwagen und behindertengerecht angelegt, sodass man sowohl von Going als auch St. Johann in diese einzigartige Gegend einsteigen kann.
 
Weiters entsteht ein Kinderspielplatz, der mit Spielgeräten, Sitzmöglichkeiten und Info-Tafeln ausgestattet wird.
Bärlappe
Bärlappe

Schneerose
Schneerose

Zwergalpenrose
Zwergalpenrose

Seerosen
Seerosen

Fieberklee
Fieberklee

Großes Zweiblatt - Orchidee
Großes Zweiblatt - Orchidee

Um die Flora und Fauna dieses einzigartigen Naturschutzgebietes im Kaisergebirge auch in der Zukunft zu erhalten, gibt es für Wanderer ein paar Regeln, die zu beachten sind.
 
Laut § 1 Abs. 1 der Naturschutzverordnung sind in Tirol folgende wild wachsende Pflanzen gänzlich geschützt:

1

Türkenbund

2

Feuerlilie

3

blaue und gelbe Sumpfschwertlilie

4

Frauenschuh

5

Kohlröschen (Braunelle)

6

weiße und gelbe Seerose

7

Schneerose

8

Innsbrucker Küchenschelle

9

Frühlingsküchenschelle

10

Baldoanemone

11

Seidelbast

12

Zwergalpenrose

13

stengellose Primel

14

große und langröhrige Mehlprimel

15

ganzblättrige Primel

16

gefranster oder gewimperter Enzian

17

Drachenkopf

18

echter Speik

19

Edelweiß

20

gelbe und schwarze Edelraute

21

Hopfenbuche

22

Mannaesche, auch Blumenesche genannt

23

Eibe

24

Stechlaub oder Stechpalme

25

alle alpinen Rosetten- und Polsterpflanzen wie Steinbrech- und Mannsschild-Arten

Es ist verboten, diese sowie deren Teile (Wurzeln, Zwiebeln, Knollen, Blüten, Blätter, Zweige, Früchte, und dergleichen) von ihrem Standort zu entfernen, zu beschädigen
oder zu vernichten, in frischem oder getrocknetem Zustand zu befördern, feilzubieten zu veräußern oder zu erwerben.


Laut § 1 Abs. 2 der Naturschutzverordnung sind in Tirol folgende wild wachsende Pflanzen teilweise geschützt:

1

Maiglöckchen

2

großes Schneeglöckchen

3

alle Orchideen (mit Ausnahme des Frauenschuhs und des Kohlröschens; die sind gänzlich geschützt)

4

Kartäuser Nelke

5

alle Akelei-Arten

6

Alpenrittersporn

7

alle Eisenhut-Arten

8

Alpenwaldrebe

9

weiße und gelbe Alpenanemone

10

Narzissenanemone

11

Steinröschen

12

Platenigl

13

behaarte Primel

14

Zwergprimel

15

Mehlprimel

16

blauer Speik

17

Zyklame

18

alle langstengeligen Enziane

19

großblütiger und gelber Fingerhut

20

Gletscherhahnfuß

Es ist verboten, von diesen Pflanzenarten mehr als fünf Stück einer Art und mehr als insgesamt einen Handstrauß zu pflücken oder zu befördern
Mehr Informationen dazu
Naturschutzgebiet Wilder Kaiser
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