Am Rande eines kleinen Waldes und eingebettet in die winterliche Landschaft liegt der
Goinger Eislaufplatz
, ganz in der Nähe des Badeseeparkplatzes, und ist somit das perfekte Ausflugsziel für die ganze Familie.
Während die Kleinsten mit unseren Eispinguins das Schlittschuhlaufen üben und die Größeren ihre Runden drehen, können Sie bei einem Becher Glühwein den Urlaub genießen.
Doch auch für die Spielbegeisterten steht schon eine
bestens präparierte Eisstockbahn für eine spannende Partie bereit. Gesorgt ist aber auch für romantische Stunden:
Der Goinger Eislaufplatz hat jeden Mittwoch und Freitag am Abend geöffnet.
Eislaufschuhe oder Eisstöcke stehen natürlich zum Ausleihen zur Verfügung. Ein Tag am Goinger Eislaufplatz und Spaß ist garantiert!
Mittwoch 19:30 – 22:00 Uhr: Schlittschuhlaufen unter Sternenhimmel
Wenn es draußen bereits dunkel wird, dann geht es am Eislaufplatz in Going nochmal richtig rund. Ob beim Pirouetten Drehen oder beim Kreise Ziehen, Spaß ist auf jeden Fall garantiert! Jede angemeldete Person erhält ein wärmendes Getränk gratis. Anmeldung bis Mittwoch 12:00 Uhr im Informationsbüro Going. Kosten: Erwachsene € 2,50 und Kinder bis 12 Jahre € 1,50.
Donnerstag 20:00 – 22:00 Uhr: Eisstockschießen
Seien Sie dabei wenn Josef eine spannende Eisstockschießpartie eröffnet. Egal ob Profi oder Amateur, einem lustigen Abend steht nichts mehr im Wege! Jeder Teilnehmer erhält ein wärmendes Getränk gratis. Anmeldung bis Donnerstag 17:00 Uhr im Informationsbüro Going. Kosten: Erwachsene € 4,- und Kinder bis 14 Jahre € 2,-.
Öffnungszeiten ab Anfang Dezember bis Mitte März (witterungsbedingt)
Täglich geöffnet von 14:00 – 17:30 Uhr, Mittwoch und Freitag abends von 19:30 – 22:00 Uhr
Kinder bis Jahrgang 2005 frei. Kinderpreise gelten von Jahrgang 2004 bis Jahrgang 1995.
Eintrittskarten sind nicht übertragbar und den Kontrollbediensteten unaufgefordert vorgezeigt werden. Die Eintrittskarte wird bei versuchter oder erfolgter missbräuchlicher Verwendung entschädigungslos eingezogen.
Außerhalb der Betriebszeiten wird für Unfälle nicht gehaftet.
Die Haftung ist auch bei eigenem Verschulden oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Eltern haften für ihr Kinder.